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Liebe Eltern,
wir freuen uns, dass wir am Donnerstag den 02.09.2021 in ein neues Schuljahr starten. Wir hoffen, dass sich alle gut erholt haben und schöne Ferien hatten.
Leider starten wir auch dieses Schuljahr unter Coronaauflagen.
In der Anlage finden Sie die ausführliche Rundverfügung und den Brief des Ministers Herr Tonne.
Das Wichtigste ist:
- Es muss eine Munsd-Nasen-Bedeckung im Schulgebäude und im Unterricht getragen werden. Bitte geben Sie Ihren Kindern mindestens (!) 2 Ersatzmasken mit.
- in den ersten 7 Tagen (2.9.21-10.9.21) müssen die Kinder jeden morgen getestet in die Schule kommen.
- Ab 13.9.21 müssen Sie Ihre Kinder 3 mal die Woche, nämlich montags, mittwochs und freitags testen. Eine neue Terminliste für Ihre Unterschriften sowie ausreichend Tests bekommen Ihre Kinder am 1. Schultag.
2021-08-26-Rundverf_gung_22-2021_Hinweise_und_Erg_nzungen_zur_Coronaverordnung_vom_25.08.2021.pdf
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Die St. Petri Gemeinde bietet das Lernraum-Projekt an: 13 – 15 Groner Kinder können an einem Förderangebot in den Sommerferien teilnehmen. Teamer stehen bereit, schulische und freizeitpädagogische Angebote durchzuführen.
Die Ferienaktion findet vom 26.07. - 31.07.2021 in den Räumen des Eltern-Kind Zentrums PETRI HAUS.
Aber auch über die Ferien hinaus bietet das St. Petri Haus Unterstützung an: Ab Montag, den 28.06.2021 bietet das PETRI HAUS auch Hausaufgabenhilfe an, sowie Begleitung und digitale Arbeitsplätze.
Die Kinder haben die Möglichkeit
Montags von 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
Donnerstags von 14:00 Uhr - 15:00 Uhr
und Freitags von 14:00 Uhr - 15:00 Uhr ins Elternkindzentrum zu kommen.
Dieses Angebot ist kostenfrei.
Bei Fragen erreichen Sie Pastor Kraus unter folgender E-Mailadresse: kraus@petri-grone und unter folgender Telefonnummer: 05519003594
Oder sie kontaktieren per E-Mail direkt das Eltern-Kind Zentrum:
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Liebe Eltern,
anbei finden Sie den aktuellen Brief des Ministers. Hier wird beschrieben wie wir nach aktuellem Stand im kommenden Schuljahr starten.
Wir starten voraussichtlich im Szenaria A. Die Testpflicht bleibt weiterhin bestehen. Weiteres entnehmend Sie bitte dem Brief des Ministers.
2021-06-22_Brief_an_Eltern_einfach.pdf
Mit freundlichen Grüßen
T. Urban
(Schulleitung)
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Unser Foyer hat farblich ein Make-Over bekommen. Passend dazu wird ein neues Wandbild gemalt:
Und das Endergebnis kann sich wirklich sehen lassen!

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Die Schule darf ab sofort grundsätzlich nur betreten werden, wenn eine Negativtestung durch eine ärztliche Bescheinigung oder durch einen Selbst- oder Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden kann. Die Ausstellung der ärztlichen Bescheinigung oder des bescheinigten Tests darf nicht älter als 24 Stunden sein. Auch bereits geimpfte Personen unterliegen der Nachweispflicht.
Für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und an der Schule tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gilt die Nachweispflicht der zweimaligen Durchführung pro Woche eines Corona-Selbsttests.



